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icon_allomed_both Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen:

icon_allomed_both 1. AUFTRAGSERTEILUNG:

Der Kunde anerkennt mit seiner Auftragserteilung diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als Vertragsgrundlage. Eine Abweichung von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen kann nur dadurch wirksam erfolgen, dass eine entsprechende Vereinbarung schriftlich und von beiden Teilen unterfertigt abgeschlossen wird.
Entgegenstehende oder modifizierende Vertragsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ein Kunde verwendet, werden nicht Vertragsbestandteil; dies auch dann, wenn wir den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.

icon_allomed_both 2. PREISE:

Die in unserer Preisliste aufscheinenden Preise sind freibleibend. Vertragsgrundlage ist stets jene Preisliste, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Preisänderungen können von uns bis zum Zustandekommen eines beiderseits rechtsverbindlichen Kaufvertrages getroffen werden. Die Preise sind Nettopreise, zu denen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen ist. Dies gilt auch für Pauschalpreise. Neben- und Zusatzleistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

icon_allomed_both 3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUFRECHNUNGSVERBOT:

Sämtliche Rechnungen sind, in der Regel 14 Tage (abzgl. 2% Skonto) bzw. 30 Tage Netto, nach Erhalt der Rechnung, zu bezahlen. Die Hingabe eines Wechsels oder eines Schecks zur Begleichung der Verbindlichkeit durch den Kunden wird nur zahlungshalber entgegengenommen. Zahlungen sind nur dann wirksam und schuldbefreiend, wenn diese auf ein dem Kunden von uns bekannt gegebenes Konto oder an eine von uns ausdrücklich als inkassobevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an, wobei Vollzug ab dem Fälligkeitstag auch ohne Mahnung eintritt. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche durch seinen Zahlungsverzug anfallenden Mahn- und Anspruchsverfolgungskosten einschließlich Kosten außergerichtlicher Anspruchsverfolgung zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
Das geltend machen eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung von uns nicht ausdrücklich als bestehend und fällig anerkannt wird oder durch rechtskräftigen gerichtlichen Titel festgestellt wurde.

icon_allomed_both 4. LEISTUNGSFRISTEN UND –TERMINE:

Die Leistungszeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Verzögert sich die Erbringung der Leistung aus Gründen, die auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Ereignisse zurückzuführen sind, so gilt eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist als vereinbart. Der Beginn und das Ende derartiger Umstände werden dem Kunden, soweit möglich, unverzüglich mitgeteilt.
Sind wir mit den von uns zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug geraten, ist unsere Haftung – ausgenommen den Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, die vom Kunden nachzuweisen sind – ausgeschlossen. In den Fällen einer Haftung steht dem Kunden, sofern ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist, eine pauschale Verzugsentschädigung zu, welche für jede volle Woche 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Auftragswertes beträgt. Ansonsten ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall bleibt unser Anspruch auf die Zahlung von Teilleistungen von einem allfälligen Rücktritt des Kunden unberührt, auch wenn die Teilleistungen für den Kunden keinen Wert haben.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen - ausgenom-men ein Fall für grobe Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, die vom Kunden nachzu-weisen sind.

icon_allomed_both 5. LIEFERMENGEN:
Aus vertriebstechnischen Gründen ist es uns gestattet, Teillieferungen durchzufüh-ren.

icon_allomed_both 6.VERSANDBEDINGUNGEN:
Sämtliche Aufträge werden unfrei ausgeliefert. Die Ware gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur des Käufers als übergeben und erfolgt sohin der Versand der Ware zur Gänze auf Gefahr des Käufers.
Eine Transportversicherung wird nur über ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

icon_allomed_both 7. KOMMISSIONSWARE, RETOUREN:

Lieferungen auf Kommission werden von uns nicht durchgeführt.
Retoursendungen, Meldungen von Vorkommnissen und Reklamationen werden nur anerkannt, wenn das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt und an allomed gefaxt oder per email gesendet wurde. Sollte die verkaufte Ware Mängel aufweisen, welche fristgerecht (siehe Punkt Mängelrügen) seitens des Kunden gerügt wurden oder aber durch uns anerkannt worden sein, ist der Kunde berechtigt, den Teil der verkauften Ware, der Mängel aufweist, an uns franko zurückzusenden, wobei die Retouren aber nur in Original-Versandgebinden zurückgeschickt werden dürfen. Beschädigte Kartons bzw. Beschriftungen im Originalkarton, die nicht vom Hersteller erfolgten, wie hausinterne Vermerke, Aufkleber, etc. schließen einen Austausch oder eine Rücknahme im Vorhinein aus. Für Ware, die uns unaufgefordert zurückgeschickt wird, wird keine Gutschrift bzw. kein Ersatz geleistet.

icon_allomed_both 8. GEWÄHRLEISTUNG:

Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Ware, allfällige Mängelrügen präzise an uns schriftlich zu senden. Erfolgt diese Mängelrüge nicht zeitgerecht und nicht in gesetzlich normiertem Umfang, ist die Bemängelung rechtlich unwirksam, die Ware gilt in diesem Fall als mangelfrei.

icon_allomed_both 9. LAGERUNG UND WEITERVERKAUF:

Mit Übernahme der Ware verpflichtet sich der Kunde diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu lagern, zu transportieren und weiter über die Ware zu verfügen.
Alle in Originalpackungen von uns verkauften Waren dürfen nur wieder in diesen Originalpackungen weiterverkauft werden. Nur Waren, deren Weiterverkauf in Teilmengen von vornherein vorgesehen und daher Vertragsinhalt ist, können anders als in Originalpackungen abgegeben werden.

icon_allomed_both 10. VERPFLICHTUNGSÜBERTRAGUNG:

Der Kunde verpflichtet sich, die Kenntnis aller Vorschriften für die Benützung, An-wendung und Weiterverkauf von Waren von uns an seine Abnehmer uneingeschränkt weiterzugeben. Sollte dies im Einzelfalle entgegen diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen nicht geschehen, sind wir von jeglicher Haftung in jenen Fällen frei, in denen durch unsachgemäße oder gegen die Vereinbarung oder Gesetze verstoßende Benützung und Verwendung der Ware Schäden entstehen.
Wir haften für gleich bleibende Qualität der Ware unter der Voraussetzung, dass diese in Originalpackungen verkauf wird. Uns trifft keine Haftung für Schadensfälle, die auf vorschriftswidrige oder unsachgemäße Anwendung, Behandlung oder Lagerung der Produkte zurückzuführen sind oder/und bei deren Lagerung und Verwendung die Gebrauchsanweisungen auf den Packungen und den Beipackzetteln nicht eingehalten wurden.

icon_allomed_both 11. EIGENTUMSVORBEHALT:

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese in unserem Eigentum. Sie kann daher auch nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Sollten Pfändungen von dritter Seite auf noch nicht restlos bezahlte Ware von uns durchgeführt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese Pfändung zum Zwecke der sofortigen Geltendmachung  unseres Eigentumsrechtes uns schriftlich und außerdem fernmündlich voraus anzuzeigen.

icon_allomed_both 12. SCHLUSSBESTIMMUNG:

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die hievon nicht betroffenen übrigen Bestimmungen unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen für Erklärungen, welche der Begründung, Ausübung oder Wahrung von Rechten dienen.
Dem Kunden ist es untersagt, vertragliche Rechte ohne unsere schriftliche Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
Erfüllungsort ist Schwechat. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Schwechat. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtsgesetzes sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

 

Download des Formulares für Produkt-Reklamation, Produkt-Rücksendung und Meldung von Vorkommnissen: Bitte hier klicken um Formular runter zu laden.

 
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